Die ersten Schritte hin zu einer Psychotherapie sind häufig von vielen Fragen begleitet – Fragen zur Behandlung selbst, zur Abrechnung oder zum formalen Ablauf. Da es sich bei einer Psychotherapie jedoch oft um einen längerfristigen Prozess und vor allem um Vertrauenssache handelt, kommen immer wieder auch Fragen zur Wirksamkeit, zu den Inhalten oder zu rechtlichen Fragen auf.
Können einige dieser Fragen schon vor Behandlungsbeginn beantwortet werden, so fällt es betroffenen Menschen etwas leichter, sich bewusst für ein Vorstellungsgespräch in einer psychotherapeutischen Praxis zu entscheiden. Daher ich für Sie eine Auswahl häufig gestellter Fragen und dazugehöriger Antworten zu verschiedenen Aspekten der Behandlung zusammengestellt:
Wann kann oder sollte ich eine Psychotherapie in Anspruch nehmen?
Psychotherapie ist die Feststellung, Heilung und Behandlung von psychischen Störungen mit Krankheitswert. Ziel ist, durch Begleitung des Therapeuten die psychische Störung bzw. die Symptomatik zu bewältigen oder mit dieser – so gut es möglich ist – umgehen zu lernen.
Falls Sie unter psychischen Beschwerden oder einer diagnostizierten psychischen Störung leiden, die Sie im Alltag einschränken, Ihnen Ihre Lebensfreude nehmen und Sie ihre Beschwerden nicht mehr aus eigener Kraft bewältigen können, dann können und sollten Sie eine psychotherapeutische Behandlung in Anspruch nehmen.
Wie läuft eine Psychotherapie grundsätzlich ab?
Während einer Psychotherapie lernen Sie die Hintergründe Ihrer Symptomatik zu verstehen und störungsbedingende bzw. aufrechterhaltende Verhaltensweisen durch hilfreiches Verhalten zu ersetzen. Probleme und Schwierigkeiten werden wir gemeinsam im Hier und Jetzt betrachten, analysieren und in den Bezug zu Ihrer Biografie setzen. Dabei suche ich mit Ihnen nach geeigneten Lösungen und helfe Ihnen, die notwendigen Veränderungen umzusetzen. Inhalte und Ablauf der Behandlung werden dabei von mir für Sie so transparent wie möglich gestaltet, so dass Sie alle Veränderungsschritte und Interventionen stets nachvollziehen können. Sie werden in der Behandlung herausgefordert, neues Verhalten auszuprobieren und hilfreiche Strategien einzuüben. Dabei werden wir Ihre eigenen Ressourcen und Fähigkeiten nutzen, um Ihnen zu helfen, Ihre Behandlungsziele zu erreichen – das bedeutet Hilfe zur Selbsthilfe.
Wie lange dauert eine Psychotherapie bei Ihnen?
Die Dauer der Behandlung richtet sich nach Ihrem Störungsbild bzw. dem Umfang und Schweregrad der Symptomatik. Psychotherapie ist ein Prozess, d.h. verhaltenstherapeutische Strategien können in relativ kurzer Zeit hilfreiche Veränderungen in Gang setzen. Allerdings ist auch eine gewisse Zeit nötig, um neues Verhalten auch dauerhaft zu festigen. Eine Kurzzeittherapie umfasst daher 25 Einzelstunden, eine Langzeittherapie etwa 45 Einzelstunden, üblicherweise im Rhythmus von einer Sitzung pro Woche.
Was passiert in der psycholgischen Sprechstunde?
Im Sprechstundentermin findet eine orientierende diagnostische Abklärung statt, d.h. ich habe die Möglichkeit, die Problematik des Patienten einzuordnen und zu prüfen, one es sich dabei um eine Störung mit Krankheitswert handelt. Wenn ich dann zu dem Schluss komme, dass eine Psychotherapie sinnvoll erscheint und ich Ihnen auch einen zeitlich passenden Therapieplatz anbieten kann, kann ich gleich einen Folgetermin mit Ihnen vereinbaren.
Ich war bereits in der Sprechstunde in einer anderen Praxis. Warum beginnt jetzt die Behandlung wieder mit einer Sprechstunde?
Die psychologische Sprechstunde ist bei gesetzlich versicherten Patienten immer der erste Schritt beim Behandlungsbeginn in einer neuen Praxis. Auch wenn Sie bereits die Sprechstunde in einer anderen Praxis wahrgenommen haben, so beginnt die Behandlung erneut mit einer Sprechstunde. Wenn Sie bereits in einer früheren Sprechstunde eine Diagnose bzw. eine Behandlungsempfehlung erhalten haben, so kann die Diagnostik jedoch unter Umständen dadurch verkürzt werden.
Was passiert, wenn Sie mir nach der Sprechstunde keinen freien Therapieplatz anbieten können?
Sollte ich bei Ihnen in der Sprechstunde zwar eine behandlungsbedürftige Störung feststellen, Ihnen selbst aber keinen freien Therapieplatz anbieten können, so werde ich Ihnen am Ende der Sprechstunde eine Behandlungsempfehlung aushändigen und Ihnen eine Indikation für eine ambulante Kurzzeit- oder Langzeittherapie bescheinigen.
Muss ich zur Sprechstunde bzw. dem Erstgespräch irgendwelche Unterlagen mitbringen?
Zum ersten Termin brauchen Sie keine gesonderten Unterlagen mitbringen, gesetzlich versicherte Patienten benötigen lediglich ihre Krankenkassenkarte. Weitere Materialien werden nicht benötigt oder von mir zur Verfügung gestellt. Haben bei Ihnen bereits psychotherapeutische Vorbehandlungen stattgefunden, wäre es jedoch hilfreich, wenn Sie zum ersten Termin eine Kopie der Behandlungsberichte bzw. Abschlussbriefe früherer stationärer oder ambulanter psychotherapeutischer Vorbehandlungen mitbringen würden. Diese können Sie jedoch auch in den folgenden Sitzungen nachreichen.
Was ist der Unterschied zwischen einer kognitiven Verhaltenstherapie und einem Coaching?
Eine Psychotherapie ist eine Heilbehandlung, sie dient der Behandlung der Symptome einer psychischen Erkrankung mit Leidensdruck. Ihr Inhalt und der Ablauf wird weitgehend durch Art und Schweregrad der Erkrankung selbst bestimmt. Ihr zeitlicher Umfang beträgt häufig mehrere Wochen bis Monate und die Kosten werden von der Krankenkasse beim Vorliegen einer begründeten Diagnose üblicherweise übernommen.
Das Coaching stellt dagegen eine Dienstleistung dar, Zielsetzung und Inhalte des Coachings sind vom Klienten frei wählbar – berufliche oder private Themenbereiche, z.B. die Bewältigung einer Krise oder die Begleitung bei Entscheidungsprozessen, Konflikten oder beruflichen Veränderungen. Häufig wird Coaching aus beruflichen Gründen gewählt – es gibt jedoch keine konkrete Zielgruppe, da jeder Mensch in eine Lebenssituation kommen kann, in der es ihm schwerfällt, eine objektive Sichtweise aufrecht zu erhalten. Sind die Inhalte des Coachings eng umschrieben, so kann die Beratung meist schon nach wenigen Sitzungen erfolgreich abgeschlossen werden. Da es sich nicht um eine Heilbehandlung handelt, werden die Kosten für das Coaching nicht von den Krankenkassen getragen, können jedoch am Ende des Jahres bei der Steuerklärung geltend gemacht werden.
Besteht Psychotherapie ausschließlich aus Gesprächen?
In der Psychotherapie greife ich auf verschiedene verhaltenstherapeutische Techniken und Methoden zurück. Zu Beginn einer Behandlung kommt vermehrt auch Diagnostik in Form von Fragebögen zum Einsatz, damit ich mir ein umfassendes Bild Ihrer Beschwerden machen kann. In der eigentlichen Behandlungsphase können je nach Störungsbild neben dem therapeutischen Gespräch auch verschiedene andere therapeutische Techniken (wie Entspannungsverfahren, Biofeedbackoder Expositionsbehandlungen zum Einsatz kommen. Üblicherweise gebe ich Ihnen nach der Sitzung „Hausaufgaben“ – also Übungen oder Arbeitsblätter – mit nach Hause, so dass die Veränderungen im Alltag geübt und dadurch besser verinnerlicht werden können.
Hilft eine Psychotherapie auch bei meiner individuellen Problematik?
Ob in Ihrem individuellen Fall mit einer Psychotherapie gute Resultate erzielt werden können, hängt sehr stark von der Intensität und Dauer der Beschwerden sowie Ihrer aktuellen Lebenssituation ab. Entscheidend ist jedoch auch, ob Sie ausreichend behandlungs- und veränderungsmotiviert ist. Daher können Sie bereits im Vorfeld zum Erfolg einer therapeutischen Behandlung beitragen, indem Sie für sich entscheiden, ob Sie Ihr Verhalten wirklich verändern möchten und auch bereit sind, professionelle Hilfe sowie alle damit verbundenen erforderlichen Veränderungsschritte als Unterstützung zu akzeptieren
Übernimmt meine private Versicherung die Behandlungskosten?
Private Krankenversicherungen, Beihilfen und Sonderkostenträger übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Die Bedingungen für eine Kostenübernahme hängen jedoch im Einzelfall von den Vertragsbedingungen des Versicherten ab. Bitte informieren Sie sich daher rechtzeitig bei Ihrer Versicherung über die Rahmenbedingungen für psychotherapeutische Leistungen und fordern Sie gegebenenfalls alle notwendigen Formulare zur Bewilligung einer Psychotherapie an.
Die Kosten für Coaching und Paartherapie werden jedoch nicht von den privaten Krankenkassen getragen, da es sich in beiden Fällen nicht um Heilbehandlungen, sondern um Dienstleistungen handelt.
Erfährt meine Versicherung Einzelheiten über die Behandlung?
Ihre private Versicherung übernimmt die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung nur bei Vorliegen einer begründeten Diagnose, diese muss zur Kostenübernahme an die Krankenkasse übermittelt werden. Details der Behandlung selbst, der Symptomatik oder der Lebensgeschichte des Klienten fallen jedoch unter die ärztliche Schweigepflicht und werden von mir daher nicht an Ihre Krankenkasse weitergegeben.
Kann ich die Behandlung jederzeit beenden?
Eine Psychotherapie basiert auf Freiwilligkeit und Selbstbestimmung des Klienten. Daher können Sie eine angefangene Behandlung jederzeit und in jeder Behandlungsphase beenden, wenn Sie es möchten.
Muss ich vor meinem Erstgespräch meinen Hausarzt oder einen anderen Arzt aufsuchen?
Ein zusätzlicher Arztbesuch vor dem Erstgespräch ist nicht notwendig. Sie können zunächst einen Termin bei mir reservieren und das Erstgespräch wahrnehmen. Ob und in welcher Form eine medizinische Abklärung Ihrer Symptomatik notwendig bzw. sinnvoll erscheint, werde ich mit Ihnen dann im Erstgespräch besprechen.
Darf ich eine dritte Person in das Erstgespräch mitbringen?
Um Sie und Ihr Anliegen kennenzulernen, empfehle ich, dass Sie zunächst ohne Begleitperson oder Bezugsperson zum Erstgespräch kommen. So kann ich mich voll und ganz auf Sie konzentrieren. Zudem ist Psychotherapie auch Vertrauenssache – viele Menschen haben Schwierigkeiten, sich zu öffnen, wenn Begleit- oder Bezugspersonen im Erstgespräch anwesend sind. In späteren Sitzungen können wir dann auf Ihren Wunsch auch nahe Bezugspersonen in die Behandlung miteinbeziehen, falls es sinnvoll und zweckmäßig erscheint.
Ein Familienmitglied oder eine mir nahestehende Person kann sich nicht überwinden, selbst mit Ihnen Kontakt aufzunehmen. Kann ich stellvertretend für diese Person einen Termin vereinbaren?
Eine Psychotherapie zu beginnen, bedeutet zu erkennen, dass professionelle Hilfe nötig ist. Und es bedeutet auch, diese Hilfe zu akzeptieren. Falls Familienmitglieder oder Freunde diese Hilfe benötigen, sich aber nicht überwinden können, selbst den Kontakt herzustellen, so kann dies ein Hinweis darauf sein, dass die entsprechende Person entweder eine sehr schwerwiegende Symptomatik aufweist oder noch nicht bereit dafür ist, selbst professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Um zu entscheiden, ob eine ambulante Psychotherapie die geeignete Maßnahme für sie darstellt, sollte die betreffende Person selbst den Kontakt zu meiner Praxis herstellen. Nur so kann ich davon ausgehen, dass sie die Behandlung auch freiwillig und selbstbestimmt beginnen möchte – dies sind Grundvoraussetzungen für eine effektive Behandlung.
Dies ist nur eine kleine Auswahl möglicher Fragen, die im Vorfeld oder zu Beginn einer Psychotherapie für Klienten von Interesse sein können. Falls Sie weitere inhaltliche oder formale Fragen zur Behandlung haben sollten, können Sie sich damit natürlich jederzeit an meine Praxis wenden.
Häufig kommen wichtige Fragen zur psychotherapeutischen Behandlung erst im direkten Kontakt zum Therapeuten auf. Das Erstgespräch bietet jedoch auch ausreichend Möglichkeit, um auf alle Fragen der Klienten zu inhaltlichen und formalen Aspekten der Behandlung eingehen zu können.